Personenfreizügigkeit: Übergangsfrist verlängert

Der Bundesrat hat die Übergangsfrist für Bulgarien und Rumänien im Rahmen der Abkommen über die Personenfreizügigkeit verlängert. Somit bleiben für Arbeitnehmende und Dienstleistungserbringer aus Bulgarien und Rumänien der Inländervorrang, die Kontingente und die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen bis am 31. Mai 2014 bestehen. Selbstständig Erwerbende kommen jedoch bereits ab 1. Juni 2011 in den Genuss der vollen Personenfreizügigkeit. Die Kontingente an Aufenthalts- und Kurzaufenthaltsbewilligungen für Personen aus diesen Ländern werden für den Zeitraum vom Juni 2010 - Juni 2011 voraussichtlich voll ausgeschöpft.
Medienmitteilung



Ausgabe: / (18.05.2011)