ZH: Einrichtung eines kantonalen Berufsbildungsfonds vorläufig abgelehnt
df. Materialkosten und Raummieten für Lehrabschlussprüfungen werden nicht zwangsläufig den Lehrbetrieben angerechnet. Dies beschloss der Zürcher Kantonsrat an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2007 im Rahmen der Beratungen zum kantonalen Berufsbildungsgesetz. Ebenso wurde ein Antrag gutgeheissen, wonach für Lernende, die das letzte Jahr der Schulpflicht durch den Besuch eines Berufsvorbereitungsjahres erfüllen, kein Schulgeld erhoben wird. Eine Mehrheit fand auch der Antrag, dass defizitäre Freizeitkurse von staatlichen Weiterbildungseinrichtungen nicht länger durch erfolgreiche Kurse quersubventioniert werden dürfen.
Bereits am 3. Dezember hatte der Kantonsrat die Einrichtung eines kantonalen Berufsbildungsfonds abgelehnt. Dieses Thema wird aber anlässlich der zweiten, abschliessenden Lesung am 14. Januar nochmals diskutiert.
Ausgabe: / (08.01.2008)


