Post baut Angebot zur Validierung von Bildungsleistungen aus
jp. Berufliche Qualifikationen können gemäss Art. 33 Berufsbildungsgesetz auch ausserhalb eines in einem Bildungserlass festgelegten Verfahrens nachgewiesen werden. Für diese "anderen Qualifikationsverfahren" ist eine Anerkennung des BBT erforderlich. Die Steuergruppe ValiPoste, bestehend aus Vertretern der Schweizerischen Berufsbildungsämterkonferenz (SBBK), der Schweizerischen Vereinigung für die Berufsbildung Logistik (SVBL), der Post und dem BBT, hat für das Verfahren "ValiDist" die eidgenössische Anerkennung erhalten. Mit dem Programm können Postmitarbeitende aus der Zustellung ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Logistikassistent/-in erwerben. Die Teilnehmenden erarbeiten ein Dossier, das darüber Auskunft gibt, welche Fähigkeiten angerechnet werden und welche Ausbildungsinhalte nachzuholen sind. Neben der Zustellung läuft auch ein Programm zur Ergänzungsbildung für Mitarbeitende in der Sortierung ("ValiTri"). Weitere Informationen zur Anerkennung von anderen Qualifikationsverfahren: http://www.validacquis.ch
Ausgabe: / (19.02.2008)


