IVG-Revision: Monitoring soll Erfolg überprüfen
df. Seit dem 1. Januar ist die 5. Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) in Kraft. Es gilt, mehr Menschen mit einer Behinderung im Arbeitsprozess zu behalten oder wieder einzugliedern. Um den Erfolg der eingeleiteten Massnahmen überprüfen zu können, hat die Behinderten-Selbsthilfe Schweiz ("Agile") eine "Nationale Koordination Monitoring 5. IVG-Revision" eingerichtet. Das Bundesamt für Sozialversicherungen wird zu einem systematischen Monitoring aufgefordert. Zudem sammeln die Anlauf- und Beratungsstellen konkrete Fallgeschichten und werten sie aus. (Quelle: Schweizerische Zentralstelle für Heilpädagogik)
Monitoring-Fragen: http://www.agile.ch/t3/agile/index.php?id=1302
Ausgabe: / (01.04.2008)


