Herabsetzung des Jugendschutzalters und neue Jugendarbeitsschutzverordnung

ao. Die Jugendarbeitsschutzverordnung tritt zusammen mit der Herabsetzung des Jugendschutzalters auf 18 Jahre am 1. Januar 2008 in Kraft. Die Verordnung bewilligt Nacht- und Sonntagsarbeit nur dann, wenn es für die berufliche Grundbildung notwendig ist. Die Details werden demnächst in einer zweiten Verordnung geregelt. Medientext: http://www.news.admin.ch/message/?lang=de&msg-id=14871 und http://www.bbaktuell.ch/pdf/bba4211c.pdf
Ergebnisse des Vernehmlassung: http://www.bbaktuell.ch/pdf/bba4211a.pdf
Jugendarbeitsschutzverordnung: http://www.bbaktuell.ch/pdf/bba4211b.pdf
Mehr zum Thema: bbaktuell 108/4 und bbaktuell 172/6, vgl. http://www.bbaktuell.ch > Archiv



Ausgabe: / (02.10.2007)