Die Schweiz verschenkt Wissen
vm. Wer als Ausländerin oder Ausländer in der Schweiz studiert und nicht aus einem EU- oder EFTA-Staat stammt, muss nach Studienabschluss unser Land in der Regel verlassen. Diese Vorschrift aus dem neuen Ausländergesetz gilt seit dem 1. Januar 2008. Die Kantonsparlamente von Genf, Waadt und Neuenburg fordern ihre Regierungen auf, bei den Bundesbehörden eine Lockerung der restriktiven Bestimmungen zu verlangen, da sonst wertvolles Wissenspotenzial verschenkt werde, wie die Westschweizer Unternehmerzeitung "PATRONS" schreibt.
Ausgabe: / (18.03.2008)


