Der Kanton Zürich erhält einen kantonalen Berufsbildungsfonds

wt. Im Rahmen der Abstimmung über die Revision des Einführungsgesetzes zum eidg. Berufsbildungsgesetz haben die Stimmbürgerinnen und -bürger einer Variante des Gesetzes mit einem Berufsbildungsfonds den Vorzug gegeben. Vorgesehen ist die Äufnung eines Fonds von max. 20 Mio. Franken mit Beiträgen von max. 1 Promille der Lohnsumme. Daraus sollen Beiträge zur Senkung der Kosten der Berufsbildung ausgerichtet werden können.
Mehr: http://www.bbaktuell.ch/pdf/bba4758a.pdf



Ausgabe: / (30.09.2008)