Bildungsverordnungen: Florist/in EFZ und EBA, Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau

ao. Das BBT hat die Verordnungen über die berufliche Grundbildung Florist/in EFZ und Florist/in EBA auf den 01.01.2008 in Kraft gesetzt. Die Texte sind in einigen Wochen unter http://www.bbt.admin.ch , die Bildungspläne unter http://www.florist.ch abrufbar.
Zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Berufsfeuerwehrmann/ Berufsfeuerwehrfrau kann bis 22. November 2007 Stellung genommen werden.



Ausgabe: / (30.10.2007)