Alle Arbeitnehmende nehmen pro Jahr an mindestens drei Tagen Weiterbildung teil

Bruno Weber-Gobet, Leiter Bildungspolitik Travail.Suisse, freut sich bereits jetzt, diese Meldung 2012 in bbaktuell zu lesen:

Das neue Weiterbildungsgesetz hat es geschafft, dass das lebenslange Lernen für alle möglich wurde. Heute nimmt jede und jeder Arbeitnehmende an mindestens drei Tagen pro Jahr an einer Weiterbildung teil. Die Arbeitgeber haben sich zwar zu Beginn der Diskussion um das Weiterbildungsgesetz gegen ein Weiterbildungsobligatorium gewehrt. Heute müssen sie aber zugeben: Die Weiterbildungsinvestition zahlt sich aus für den Betrieb, die Branche und die Angestellten.



Ausgabe: / (18.09.2007)